Störung melden

Straßenbeleuchtung: 04944 / 301 117 (Verwaltet durch die Stadt Pinneberg)
Gas/Wasser: 04101 / 203-346
Fernwärme: 04101 / 203-347
Abwasser: 04101 / 203-348
Strom: 04101 / 203-345

Wasserhahn mit Wasserglas

Löschwassernachweis

Die Gemeinden haben als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen. Die Stadtwerke Pinneberg GmbH sind als örtliches Wasserversorgungsunternehmen in der Stadt Pinneberg somit beim Grundschutz gem. DVGW Arbeitsblatt W 405 für den Nachweis der Löschwassermenge aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetzes für eine Löschzeit von 2 Stunden verantwortlich. 

Bevor Sie eine Anfrage für ein Löschwassernachweis aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz stellen, müssen Sie gemäß DVGW Arbeitsblatt W 405 den Löschwasserbedarf ermitteln und prüfen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Gewässern, Brunnen oder Behältern entnommen werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung, wobei den unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes besondere Bedeutung zukommt. Es ist nicht immer möglich den vollen Löschwasserbedarf aus Trinkwasserversorgungsanlagen zu decken (z.B. aufgrund von Netzstörungen, Rohrbrüche o.ä.). Dies ist vor allem auch dann nicht der Fall, wenn der Löschwasserbedarf den Trinkwasserbedarf erheblich übersteigt, weil eine Bemessung von Trinkwasserversorgungsanlagen für den vollen Löschwasserbedarf in vielen Fällen zu einer erheblichen Überdimensionierung führt. Dadurch besteht die Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von unzulässigen Verkeimung.

Gibt es keine weiteren Möglichkeiten das Löschwasser aus z.B. offenen Gewässern zu entnehmen, so werden wir im nächsten Schritt prüfen, inwiefern das benötigte Löschwasser aus dem örtlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann. Hierzu wird ein sogenannter Löschwassernachweis von den Stadtwerken ausgestellt. Bitte stellen Sie einen Antrag per E-Mail an netzanschluss@stadtwerke-pinneberg.de und übermitteln hierfür folgende Angaben und Unterlagen: 

  • Kontaktdaten des Objekteigentümers
  • Anschrift des Objektes
  • Lageplan (1:250) mit Straßennamen und dem markierten Objekt

Nach der Prüfung erhalten Sie den Löschwassernachweis:

  • Planausschnitt mit Lage und Nennweite der nächstgelegenen Versorgungsleitung
  • und den nächstgelegenen Hydranten und seiner Löschwasserentnahmekapazität für 2 Stunden gem. DVGW Arbeitsblatt W 405