Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag
Über den nachfolgenden Link können Sie als Lieferant den Lieferantenrahmenvertrag Strom online mit uns abschließen:
Netznutzungsvertrag
Ausgleichsleistungen
Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß §23 EnWG
Die im Netz der Stadtwerke Pinneberg GmbH auftretende Verlustenergie wird zum 30.12. jeden Jahres für das nächste Jahr im Profil auf Basis der EEX-Future-Preise eingekauft. Tatsächliche Abweichungen werden zu Regelenergiepreisen des vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibers abgerechnet. Etwaige Bilanzkreis- und Portfoliomanagement-Kosten werden in der marktüblichen Höhe ebenfalls hinzugezogen.
(Stand: 29.03.2021)
Netzentgelte
- endgültiges Preisblatt 2018 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2018
- endgültiges Preisblatt 2019 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2019
- endgültiges Preisblatt 2020 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2020
- endgültiges Preisblatt 2020 der Netzentgelte Strom - Stand 01.07.2020
- endgültiges Preisblatt 2021 der Netzentgelte Strom - Stand 01.01.2021
- Referenzpreisblatt der Stadtwerke Pinneberg GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzengpässe
Zurzeit sind keine Netzengpässe bekannt (Stand: 29.03.2021).